Wir sind gesetzlich verpflichtet, Kunden über die nachfolgenden Punkte zu informieren:

Elektrogesetz

Unsere Hinweise zum Elektrogesetz

  1.  Alle von Treckergarage vertriebenen und in den Anwendungsbereich des ElektroG fallenden Elektrogeräte (ab 01.05.2019 auch bestimmte passive Elektrogeräte) sind nach unserem Kenntnisstand von den jeweiligen Herstellern ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) registriert. 
  2. Treckergarage ist auf Grund der gesetzlichen Regelungen nicht verpflichtet Elektrogeräte zurück zu nehmen. 
  3. Wir möchten Sie zum Wohle unserer Umwelt dennoch auf folgende Punkte im Umgang mit Altgeräten hinweisen:

a.    Hinweise zur Entsorgung von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte (auch passive Elektrogeräte) dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören keinesfalls in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
 

b.    Symbol durchgestrichener Mülleiner
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

  http://www.shop.starlight-halogenshop.com/media/M_lltonne.jpg

c.    Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, um eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte zu gewährleisten. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich bei der Stiftung EAR ein Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzeigen zu lassen:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
 
d.    Ihr Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich u. U. sensible oder / und personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Sorgen Sie bitte eigenverantwortlich für die Löschung dieser Daten auf Ihren zu entsorgenden Altgeräten.


Batteriegesetz

Hinweise zur Batterieentsorgung
   
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:


Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.


Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei


Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium


Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.


Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben.

Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
 
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.


Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
 
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
 
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
 
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.


Zusatz: Wir versenden keine Starterbatterien mehr. Verkauf nur noch ab Lager.

Altölverordnung

Hinweise zur Altölentsorgung

 

Die bei uns erworbene Menge an Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl nehmen wir als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück. Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle.

Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.

Sie können das gebrauchte Öl bzw. Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle persönlich bei uns abgeben.

Alternativ können Sie bei Übernahme der Versandkosten den Versand per DHL / anderer Versanddienstleister wählen.

Das zurück gegebene Öl darf nicht mit anderen Stoffen / Flüssigkeiten vermischt sein.


Bitte achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende Behältnisse zu verwenden.